
Foto: Pfalz-Express
RLP – Verkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) hat eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erteilt, die Corona-Impfstoffe oder andere für die Impfungen wichtige Güter transportieren. Die Ausnahmeregelung gilt ab sofort bis zunächst 30. Juni 2021.
„Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir die nötigen Voraussetzungen, um die Corona-Impfstoffe auch an Sonn- und Feiertagen transportieren zu können. Wir ermöglichen damit effiziente Transportwege, um den Impfstoff in Europa sowie weltweit verteilen zu können“, sagte Wissing.
Der LBM hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt und die Kreisverwaltungen informiert. Die Ausnahmeregelung gilt für Lkw, die folgende Güter transportieren: Corona-Impfstoffe, Kühlsysteme zur Lagerung von Corona-Impfstoffen, notwendige medizinische Instrumente zur Impfung sowie Güter, die unmittelbar dazu dienen, den Dienstbetrieb bzw. die Funktionsfähigkeit der Corona-Impfzentren sicherzustellen. Die hierzu notwendigen Transporte sind ab sofort und zunächst bis 30. Juni 2021 auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.
Mit der Lockerung des Sonntagsfahrverbots für Lkw ab 7,5 Tonnen wird es möglich, dass Lkw ohne vorherige Genehmigung durch die örtlichen Ämter auch sonntags sowie an Feiertagen fahren dürfen. Für frische Lebensmittel gelten bereits Ausnahmen. Sie sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen.