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Neustadt: Versammlung „Deutschland steht auf“ mit weniger Personen – Rechtsstreit hat sich erledigt

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Hambacher Schloss.
Foto: Pfalz-Express

Neustadt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße muss über den Eilantrag wegen des von der Stadt Neustadt ausgesprochenen Versammlungsverbots am Hambacher Schloss nicht mehr entscheiden, weil die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Laut Stadt Neustadt handelt sich um eine Versammlung unter dem Motto „Deutschland steht auf“. Zudem sei eine Versammlung des Bündnisses gegen Rechts angemeldet. 

Die geplante Versammlung soll am 28. Mai 2023 stattfinden. Nachdem sie vom Versammlungsleiter angemeldet worden war, erließ die Stadt Neustadt im April zunächst einen Auflagenbescheid, mit dem sie sowohl zeitliche als auch örtliche Beschränkungen anordnete.

Da nach Angaben der Stadt der Versammlungsleiter erklärt hatte, die Auflagen nicht beachten zu wollen, verbot die Stadt schließlich die am 28. Mai 2023 von 10 Uhr bis 15 Uhr geplante Versammlung mit 10.000 Teilnehmern.

Gegen diese Verbotsverfügung erhob der Versammlungsleiter Widerspruch und wandte sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Das war dann aber doch nicht mehr nötig: Eine gerichtliche Entscheidung über diesen Eilantrag sei nicht mehr erforderlich, „weil sich die Beteiligten im Rahmen einer von ihnen durchgeführten Besprechung geeinigt und den Rechtsstreit danach für erledigt erklärt haben“, so das Neustadter Verwaltungsgericht.

Laut dieses „Kooperationsgesprächs“ haben die Beteiligten folgende Einigung erzielt, die Gegenstand eines neuen Bescheids der Stadt Neustadt ist:

  • Der Aufzug beginnt auf der Festwiese und wird von dort zum Parkplatz Dammstraße geführt. Vom Parkplatz Dammstraße aus können maximal 1.500 Teilnehmer auf das Gelände des Hambacher Schlosses ziehen (abhängig davon, wie viele Versammlungsteilnehmer bereits zuvor auf das Schlossgelände gezogen sind).
  • Die übrigen Versammlungsteilnehmer bleiben auf dem Parkplatz Dammstraße. Gegen 14.30 Uhr soll die vom Versammlungsleiter geplante Preisverleihung auf dem Schlossgelände und die Versammlung insgesamt beendet werden.

Über Wochen sei der Anmelder nicht davon abzubringen gewesen, mit 10.000 Teilnehmern aufs Schloss ziehen zu wollen, „obwohl weder das Schlossgelände noch die vorhandenen Wegstrecken für so viele Menschen geeignet sind. Öffentlich kündigte er mehrfach an, sich nicht an Sicherheitsauflagen der Stadt halten zu wollen“, erklärte die Stadt Neustadt dazu.

Aufgrund des präventiven Verbots der Versammlung durch die Stadt hatte der Anmelder das Verwaltungsgericht Neustadt angerufen. Nach rechtlicher Beratung und vor dem Eindruck des Verwaltungsgerichts habe der Anmelder durch seinen Rechtsbeistand erklärt, die Teilnehmerzahl auf dem Schloss auf 1500 Personen zu reduzieren. Die Anmelder-Seite habe zudem erklärt, sich an die Sicherheitsauflagen der Stadt halten zu wollen, so die Neustadter Verwaltung in ihrem Statement.

Aufgrund des Einlenkens könne die Stadt nun das grundgesetzlich besonders geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit gewähren. Die Stadt behalte sich trotzdem vor, im Falle einer Missachtung der Auflagen die Versammlung weiter einzuschränken oder aufzulösen. (desa)

 

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